Kieferorthopädie Behandlung auf Reisen & unterwegs
Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich meist über mehrere Jahre und ist mit regelmäßigen Kontrollterminen verbunden. Sie ist somit ständiger Planungsbestandteil – auch in der Freizeit. Sie sind gerade in der Urlaubsvorbereitung, planen vielleicht eine Reise oder einen längeren Auslandsaufenthalt? Natürlich soll die Zahnspangen-Behandlung nicht Ihren Lifestyle oder die Weiterbildung stören.
Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten, was im Notfall im Urlaub zu tun ist und wer am Ende die Kosten für eine Auslandsbehandlung trägt, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste vorab
- 2 Kieferorthopädische Kontrollen auf Reisen und im Ausland
- 3 An wen wende ich mich bei einem KFO-Notfall im Ausland?
- 4 KFO-Behandlung im Ausland: Wer übernimmt Kosten?
- 5 Kommunikation mit der Krankenkasse nach KFO-Auslandsbehandlung
- 6 KFO-Behandlungen im Ausland – günstige Alternative zu Deutschland?
Das Wichtigste vorab
- Zahnmedizinische Notfallbehandlungen werden im europäischen Ausland von der GKV getragen (bspw. Entzündungen oder schwerwiegende Verletzungen durch die Zahnspange)
- Außerhalb der EU werden Notfälle nur von einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung übernommen
- Regelmäßige Kontrolltermine bei einem KFO im EU-Ausland und weltweit übernimmt die GKV nicht
- Eine genaue Absprache mit Ihrem Kieferorthopäden in Deutschland notwendig, damit Kontrolltermine nicht in den Reisezeitraum fallen.
Kieferorthopädische Kontrollen auf Reisen und im Ausland
Eine laufende kieferorthopädische Behandlung ist nur erfolgreich mit regelmäßigen Kontrollen in Ihrer Kieferorthopädie-Praxis. Im Normalfall stehen diese Check up alle sechs bis acht Wochen an. Bei geplanten Reisen im In- und Ausland ist es manchmal schwer, diese Frist einzuhalten. Den Termin dann etwas zu schieben ist in Ordnung, jedoch sollte er spätestens nach acht bis zehn Wochen erfolgen.
Aber was tun, wenn sich kurzfristig ein Problem ergibt und Sie gerade im Urlaub und nicht in der Nähe Ihres behandelnden KFO sind? Wenn sich zum Beispiel ein Bracket an der Zahnspange löst, der Bogendraht sticht oder gar starke Schmerzen an den Zähnen auftreten?
So etwas sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da sie sich auf das Behandlungsergebnis auswirken können und auch auf Reisen im Ausland eine kieferorthopädische Praxis aufsuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten im Notfall für zahnmedizinische Behandlungen, jedoch leider nicht für KFO-Eingriffe.
Wenn durch die Zahnspange allerdings Entzündungen oder schwerwiegende Verletzungen entstehen, ist dies als eine Zahnmedizinische Notfallbehandlungen zu sehen.
Sollten Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen – zum Beispiel im Fall eines Auslandsjahrs, einer Fernreise, eines Auslandspraktikums, einer Sprachreise oder sogar bei einem Arbeitsverhältnis im Ausland, empfiehlt es sich mit einem längeren Vorlauf in die Planung zu gehen. Der unangenehmen Notfall-Situation können Sie nämlich ein Stückweit mit der Entscheidung für Invisalign Schienen statt einer festen Zahnspange vorbeugen. Diese sind weniger anfällig und müssen nur alle 10 Wochen von einem Kieferorthopäden kontrolliert werden.
An wen wende ich mich bei einem KFO-Notfall im Ausland?
Einen seriösen Kieferorthopäden im Ausland zu finden, ist oftmals nicht leicht. Informieren Sie sich deshalb besser vor Antritt Ihrer Reise im Internet auf verschiedenen Plattformen oder über die Google-Suche. Achten Sie dabei auf Bewertungen und Empfehlungen anderer Patienten oder lassen Sie sich von Ihrem behandelnden KFO eine Seriosität-Einschätzung der gefundenen Praxen geben. Meist ist diese Recherche bereits erfolgreich und Sie können Ihren Urlaub entspannt antreten.
Sind Sie bereits vor Ort und brauchen dringliche Hilfe, können Ihnen gegebenenfalls Einheimische eine gute Kieferorthopädie-Praxis empfehlen. Sollte es keine geeignete KFO-Praxis in Ihrer Nähe geben, können Sie für Notfälle auch eine Zahnklinik aufsuchen. Diese haben oftmals auch eine kieferorthopädische Abteilung.
Ist der Kieferorthopäde im Ausland erst einmal gefunden, kann es zu einer weiteren Herausforderung kommen: Häufig arbeiten Kieferorthopäden in anderen Ländern mit unterschiedlichen Standards und Systemen, wie zum Beispiel anderen Bracket-Systemen oder unterschiedlichen Drahtbögen. Aber auch dieses Problem ist schnell behoben: Geben Sie Ihrem Auslands-KFO die Kontaktdaten Ihres behandelnden KFO in Deutschland – sie können sich entsprechend austauschen und gemeinsam das beste Behandlungs-Vorgehen besprechen.
KFO-Behandlung im Ausland: Wer übernimmt Kosten?
Im europäischen Ausland übernimmt die GKV die zahnmedizinischen Behandlungskosten einer Notfallversorgung. Sie müssen als Patient die Kosten also zunächst privat tragen und später die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Kostenrückerstattung zu erhalten. Im außereuropäischen Ausland wird generell keine Kostenübernahme von gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. Schließen Sie deshalb bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland rechtzeitig vorab eine Auslandskrankenversicherung ab.
Aber Achtung – kieferorthopädische Behandlungen fallen nicht darunter! Bei kieferorthopädischen Kontrollterminen und Notfällen unabhängig von der Indikationsgruppe Ihres Befundes findet generell weder im europäischen noch im außereuropäischen Ausland eine Kostenübernahme der GKV statt.
Eine Auslandskrankenversicherung ist darum generell sinnvoll, wenn sich der Aufenthalt länger als vier Wochen gestaltet. Wichtig ist: Informieren Sie sich genau, was Ihre Auslandskrankenversicherung abdeckt und justieren Sie im Einzelfall entsprechend nach, um böse Überraschungen zu verhindern.
Situation | Kostenübernahme durch GKV | Empfohlene Versicherung |
Notfallbehandlung (zahnmedizinisch) in der EU | Ja, nachträgliche Erstattung nach Einreichung der Rechnung | Nicht erforderlich, da GKV zahlt |
Notfallbehandlung (zahnmedizinisch) außerhalb der EU | Nein, nur über eine Auslandskrankenversicherung möglich | Auslandskrankenversicherung |
Kieferorthopädische Behandlung in der EU | Nein, KFO-Behandlungen werden nicht übernommen | Auslandskrankenversicherung |
Kieferorthopädische Behandlung außerhalb der EU | Nein, KFO-Behandlungen werden nicht übernommen | Auslandskrankenversicherung |
Regelmäßige KFO-Kontrollen in der EU | Nein, regelmäßige KFO-Kontrollen sind nicht erstattungsfähig | Keine Erstattung möglich |
Regelmäßige KFO-Kontrollen außerhalb der EU | Nein, regelmäßige KFO-Kontrollen sind nicht erstattungsfähig | Keine Erstattung möglich |
Geplante KFO-Behandlung im Ausland | Nein, KFO-Behandlungen im Ausland werden nicht erstattet | Keine Erstattung möglich |
Kleine Verletzung durch Zahnspange (z. B. Draht piekst, Bracket löst sich) – Behandlung in der EU | Nein, da es sich um eine kieferorthopädische Behandlung handelt | Auslandskrankenversicherung kann evtl. übernehmen |
Kleine Verletzung durch Zahnspange – Behandlung außerhalb der EU | Nein, keine Übernahme durch die GKV | Auslandskrankenversicherung notwendig |
Entzündungen oder schwerwiegende Verletzungen durch die Zahnspange – Behandlung in der EU | Ja, wenn es sich um eine allgemeinzahnmedizinische Notfallbehandlung handelt | GKV erstattet nach Rechnungseinreichung |
Entzündungen oder schwerwiegende Verletzungen durch die Zahnspange – Behandlung außerhalb der EU | Nein, GKV zahlt nicht | Auslandskrankenversicherung notwendig |
Kommunikation mit der Krankenkasse nach KFO-Auslandsbehandlung
Sollten Sie einen längeren Auslandsaufenthalt geplant haben, der sich über mindestens acht Wochen erstreckt, ist es wichtig, Ihren behandelten Kieferorthopäden zu informieren. Zusammen können Sie für den Behandlungsplan ein passendes Konzept erstellen, um den Aufenthalt im Ausland für Sie so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Außerdem ist es hilfreich, Ihre Krankenkasse ebenfalls vorab zu informieren. Sprechen Sie die Möglichkeiten für eventuelle Kostenübernahmen oder Behandlungspausen an. Möglicherweise können Sie sogar einen Teil Ihrer Beiträge zurück erhalten, wenn sie nachweislich länger im Ausland waren und über eine andere Versicherung versichert waren.
KFO-Behandlungen im Ausland – günstige Alternative zu Deutschland?
Die GKV übernimmt in Deutschland gewöhnlich keinerlei Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen – nur bei schweren Kieferanomalien, bei denen sowohl kieferorthopädische als auch chirurgische Maßnahmen (Dysgnathie-Operation) ergriffen werden müssen. Doch oftmals ist der Wunsch nach einem perfekten Lächeln gerade im Erwachsenenalter groß und die Kosten doch leider in Deutschland sehr hoch. Durch die oftmals viel günstigeren Preise im europäischen Ausland, liegt die Überlegung einer dortigen Behandlung nahe.
Doch bevor Sie sich für eine solche Behandlung durch einen Kieferorthopäden im Ausland entscheiden, sollten Sie genau überlegen, welchen Preis Sie bereit sind zu zahlen und ob Sie auf lange Sicht überhaupt Kosten sparen. Denn: Oftmals werden aufgrund der unschlagbaren Kampfpreise im Ausland günstigere Materialien für KFO-Behandlungen verwendet. Ebenfalls gibt es häufig keine Planung über den kompletten Behandlungsverlauf, was für Sie die Gesamtkosten und die zeitliche Dimension äußerst unkalkulierbar werden lässt.
Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Punkt: Wenn das Ergebnis am Ende nicht stimmt, haben Sie als Patient im Ausland keinerlei rechtliche Gewährleistung auf eine neue Behandlung. Falls Sie dann eine Weiterbehandlung in Deutschland wünschen, müssen Sie eventuell die Behandlung komplett von vorne starten.