Kieferorthopädie Kosten: Marktpreise für Zahnspangen & Co.
Unsere Patienten fragen uns oft nach den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung und ob diese von der Krankenkasse übernommen werden. Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an: Wie alt sind Sie? Um welche Fehlstellung handelt es sich? Wie sind Sie versichert (privat, gesetzlich)?
Im Folgenden versuchen wir, diese Frage allgemein zu beantworten und Ihnen eine Orientierungshilfe zu geben. Eine genaue Aussage über die Kosten bei uns erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste vorab
- Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind sehr individuell und abhängig von der Art der Fehlstellung, der Behandlungsart, der Dauer der Behandlung und vom Alter des Zahnspangenträgers. Generell liegen die Kosten zwischen 2.200€ -8900€.
- Die Behandlung mit einer Zahnspange ist ab 18 Jahren selbst zu tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. schwere Kieferfehlstellungen, die eine kieferorthopädisch-chirurgische Kombinationstherapie erfordern. Die Kosten dieser Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse auch bei Patienten über 18 Jahren übernommen.
- Viele private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen gewährleisten eine Kostenrückerstattung einiger Leistungen, die die kieferorthopädische Behandlung beinhaltet.
- Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt eine KIG-Einstufung. Je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 100% der Kosten. Falls nur eine ästhetische Behandlung im Alter von unter 18 Jahren angezeigt ist, muss diese auch vom Patienten selbst oder den Eltern getragen werden.
Was kostet eine KFO-Behandlung/ Zahnspange?
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung unterscheiden sich je nach Umfang, Dauer, Behandlungsart und Alter des Patienten. Bei erwachsenen Patienten, bei denen die Krankenversicherung keine Kostenerstattung vornimmt, werden in unserer Praxis Festpreise angeboten.
Die folgenden Marktpreise gelten als Orientierung. In einem kostenfreien Beratungsgespräch erhalten Sie von uns eine transparente Kostenkalkulation, zudem sparen Sie durch unseren kombinierten Behandlungsansatz:
Behandlung | Beschreibung | Kosten pro Kiefer |
Herausnehmbare Zahnspange | Für Kinder und Jugendliche zur Korrektur leichter Fehlstellungen | 2.200 € – 4.500 € |
Feste Zahnspange (Metallbrackets, selbstligierend) | Standardvariante für Kinder & Jugendliche, teilweise von der Kasse übernommen | 2.200 € – 4.500 € pro Kiefer |
Feste Zahnspange (Keramikbrackets) | Ästhetische Alternative zu Metallbrackets, teurer aufgrund des Materials | 4.500 € – 4.800 € |
Lingualtechnik (Incognito-Zahnspange) | Innenliegende feste Zahnspange mit hochwertigen Goldlegierungs-Brackets | 8.000 € – 8.900 € |
Aligner (z. B. Invisalign) | Transparente, herausnehmbare Kunststoffschienen, ästhetisch unauffällig | 2.800 € – 5.800 € |
Retainer (festsitzend oder herausnehmbar) | Zur Stabilisierung nach der Behandlung | 300 € – 1.500 € |
GNE (Gaumennahterweiterung) | Zur Verbreiterung des Oberkiefers, oft vor fester Spange | 1.500 € – 4.500 € |
Bionator/Funktionskieferorthopädie | Zur Beeinflussung von Kieferwachstum & Haltung | 1.500 € – 4.000 € |
Mini-Implantate / TADs | Unterstützende Verankerung für feste Spangen | 500 € – 2.000 € |
Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung | Kombination aus Zahnspange & OP bei starken Fehlstellungen | 10.000 € – 25.000 € |
Tabelle mit Kosten für kieferorthopädische Behandlungen auf dem Markt – unsere Kosten erhalten Sie im kostenlosen Beratungsgespräch genannt.
Art der Zahnspange hat Einfluss auf Kosten
Es gibt verschiedene Arten von Zahnspangen: feste, lose und innenliegende. Auch das Material hat Einfluss auf die Kosten, z.B. sind unsichtbare Materialien beliebt, aber auch teurer als Metall.
- Die Kosten für eine Behandlung mit einer klassischen festen Zahnspange (selbstlegierende Metallbrackets) für beide Kiefer liegen bei etwa 4200 bis 4500 Euro. Keramikbrackets sind materialbedingt etwas teurer und kosten je nach Fehlstellung zwischen 4.500 und 4.800 Euro.
- Die teuerste und aufwendigste Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange ist die Therapie mit innenliegenden Brackets, der sogenannten Lingualzahnspange. In unserer Praxis arbeiten wir mit dem System Incognito. Es besticht durch eine sehr hochwertige Goldlegierung der Brackets und ist somit eine besonders zahnschonende Therapiemöglichkeit. Hier betragen die Kosten für beide Kiefer meist zwischen 8000 bis 8900 Euro.
- Eine Art der Zahnspange muss gesondert betrachtet werden, da diese zwar die Wirkung einer festen Zahnspange hat, dennoch aber herausnehmbar ist: Die Behandlung mit durchsichtigen Zahnschienen, sogenannten Alignern. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung und stets positiven Rückmeldung seitens der Patienten arbeiten wir in unserer Praxis mit dem Weltmarktführer Invisalign. Diese Art der Behandlung kostet je nach Fehlstellung und zu behandeltem Kiefer zwischen 2.800 und 5.800 Euro.
Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse 100% der Kosten übernimmt.
Hierzu wird bei Ihrem Kieferorthopäden ein Behandlungsziel vereinbart und der entsprechende Behandlungsplan erstellt und eine Einstufung der kieferorthopädischen Indikationsgruppe vorgenommen. Diese Einteilung dient zur Kategorisierung des Schweregrades der vorliegenden Fehlstellung. Während KIG 1 bis 2 rein ästhetische Auswirkungen auf den Patienten hat, sind bei KIG 3 bis 5 eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung gegeben.
Bei jeglichen Fehlstellungen ab einer KIG 3 kommen keine Behandlungskosten auf den Patienten und dessen Eltern zu. Der erstelle Behandlungsplan inklusive der KIG-Einstufung wird dann der Krankenkasse mitgeteilt. Ist dieser von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt, werden 80 Prozent der Kosten sofort erstattet und 20 Prozent der Kosten haben die Eltern vorerst selbst zu tragen. Nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung werden Ihnen diese rückerstattet.
Die Leistungen einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlung müssen laut dem § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Möchten Sie und Ihr Kind zum Beispiel statt der herkömmlichen Metallbrackets lieber Keramikbrackets und zusätzlich noch hochwertigere Drahtbögen? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese privat in Form von Zusatzverträgen zu bezahlen. Diese Zusatzverträge heißen AVL (Außervertragliche Leistungen) oder iGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen).
Ob die private Krankenkasse die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes trägt, hängt von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Es gibt eine Vielzahl von zusätzlichen Möglichkeiten, die Behandlung mit der Zahnspange für Ihr Kind angenehmer und effektiver zu gestalten. Welche Behandlung für Ihr Kind sinnvoll ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kieferorthopäden in einem Beratungsgespräch.
Lesetipp: Erfahren Sie hier mehr über Kieferorthopädie bei Kindern.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Ob sich eine Zusatzversicherung im Bereich der Kieferorthopädie für Jugendliche und Kinder über die Jahre rechnet, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Besteht ein genehmigter Behandlungsplan seitens der gesetzlichen Krankenkasse, so übernehmen viele Zahnzusatzversicherungen die AVL bzw. iGeL-Leistungen zu einem hohen Prozentsatz.
Falls bei Ihrem Kind keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse (aufgrund eines KIG 1 bis 2) gewährleistet wird, kann die Zahnzusatzversicherung einspringen und die Behandlungskosten tragen. Wichtig ist, dass die Zahnzusatzversicherung vor dem Erstgespräch beim Kieferorthopäden abgeschlossen wurde. Sonst ist die Kostenübernahme oftmals nicht möglich.
Kostenübernahme bei Erwachsenen
Bei Erwachsenen ist eine kieferorthopädische Behandlung in den meisten Fällen eine Selbstzahler-Behandlung. Denn generell findet keine Kostenübernahme bei Patienten ab 18 Jahren seitens der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Handelt es sich jedoch um eine schwerwiegende Fehlstellung der Kieferknochen, die das alltägliche Leben stark beeinflussen, kann eine kieferorthopädische Behandlung in Kombination mit einer chirurgischen Dysgnathie-Operation von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Bei den privaten Krankenkassen können teilweise die Kosten einer kieferorthopädischen Therapie übernommen werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und in welchem Umfang die Kostenrückerstattung erfolgt, ist Ihrer Versicherungspolice zu entnehmen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene?
Bei den privaten Krankenkassen können teilweise die Kosten einer kieferorthopädischen Therapie übernommen werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und in welchem Umfang die Kostenrückerstattung erfolgt, ist Ihrer Versicherungspolice zu entnehmen.
Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen kann für erwachsene Patienten eventuell sinnvoll sein, wichtig ist es aber, diese Entscheidung vor dem ersten Besuch bei einem Kieferorthopäden zu treffen. Es gibt eine Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen. Achten Sie bei der Versicherungs-Wahl darauf, dass diese auch kieferorthopädische Leistungen abdeckt und bereits ab einem KIG 1 bis 2 eine Kostenübernahme stattfindet. Andernfalls ist eine Kostenübernahme oftmals nicht möglich.
Lesetipp: Erfahren Sie hier mehr über Kieferorthopädie bei Erwachsenen.
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung im Ausland?
Gerade wenn man die Behandlung selbst bezahlen muss, ist eine günstigere Therapie im Ausland verlockend. In Ländern wie Ungarn, Polen oder der Türkei sind die Kosten oft 30 bis 50 Prozent niedriger als in Deutschland. Die Qualität der Behandlung ist je nach Land und Praxis unterschiedlich – sie muss nicht unbedingt schlechter sein. Es bestehen aber Risiken, z.B. mangelnde Rechtssicherheit, Sprachbarrieren und die hohe Zahl notwendiger Kontrolltermine, die längere Aufenthalte oder häufige Reisen erforderlich machen.
Bei Problemen müssen Ansprüche dort nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Deutsche Patienten können sich also nicht automatisch auf deutsches Recht oder deutsche Gerichte berufen. Schadenersatzklagen sind aufwendig und teuer, da sie nach dem jeweiligen nationalen Recht geführt werden müssen.
Dieser Weg ist daher für die meisten keine gangbare Alternative, da er zu umständlich und die Risiken zu hoch sind.
FAQ
Prinzipiell kann die Therapie bei Ihrem Kieferorthopäden als sogenannte außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Dennoch gibt es eine zumutbare Eigenbelastungs-Grenze, die individuell vom jeweiligen Einkommen abhängt. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater, um sicherzugehen, inwiefern eine steuerliche Absetzbarkeit der Leistungen besteht.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren besteht die Möglichkeit einer hundertprozentigen Kostenübernahme, soweit die Fehlstellung in die KIG-Einstufung der Kategorie 3 bis 5 fällt.
Bei Erwachsenen findet generell keine Kostenübernahme statt. In Ausnahmefällen kann in Kombination einer chirurgisch-kieferorthopädischen Therapie die Zahnspange von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre private Krankenversicherung oder Ihre Zahnzusatzversicherung teilweise oder komplett die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt. Es kommt jedoch auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag an und muss im Einzelfall geklärt werden.
Nein, es gibt regionale Preisunterschiede, es handelt sich nicht um einheitliche Behandlungspreise. In Großstädten sind die Kosten tendenziell höher als in ländlichen Gebieten, da die Praxen dort höhere Mieten und Personalkosten haben. Eine günstigere Behandlung auf dem Land ist allerdings keine echte Alternative, da regelmäßige Kontrolltermine notwendig sind und längere Anfahrtswege zusätzliche Zeit und Kosten verursachen.